Einmal mehr versuchen Österreichs Banken vertragstreue Franken-Kreditnehmer auszutricksen. Nach der Problematik mit den Stop-Loss-Aufträgen setzen sie Himmel und Hölle in Bewegung, um ihren Kunden rechtmäßig erworbene Ansprüche auf Zinsgutschriften wegzunehmen. Mithilfe von Änderungsschreiben werden die Kunden hinters Licht geführt. Eine steirische Raiffeisenbank treibt es auf die Spitze.
Die negativen Zinsen in der Schweiz führen dazu, dass österreichische Franken-Kreditnehmer einen Zinsanspuch erworben haben. Die nächste Anpassung an den Schweizer Referenzsatz findet bei vielen im März 2015 statt. Die Neuberechnung wird ergeben, dass Banken gegenüber Franken-Kreditnehmer eine Zinsschuld haben. Es geht in der Regel um einige hunderte von Euros, die die Banken auszahlen müssten.
Der Redaktion von "Die Presse" liegt ein Brief einer steirischen Raiffeisenbank an einen Franken-Kreditnehmer vor, mit dem die Bank eine Vertragsänderung herbeiführen will. Die Juristen der Bank versuchen mit Fantasiebegriffen wie "Preis Adäquenz" und "fiktiver Indikator" dem Kunden seinen Zinsanspruch wegzunehmen.
Der Brief sei gleich zweifach rechtswidrig, sagt der Verein für Konsumenteninformation (VKI). Zum einen dürfe der Vertrag nicht einfach geändert werden. "Wenn man nicht reagiert, gilt es also trotzdem nicht", so der Leiter der VKI-Rechtsabteilung Peter Kolba. Zum andern widerspreche die Änderung dem Konsumentenschutzgesetz.
An dieser Stelle wird es für Franken-Kreditnehmer interessant. Bisher sah es nämlich so aus, dass die Banken einen Weg finden werden, Kreditnehmern die Zinsen nicht auszuzahlen. Das österreichischen Konsumentenschutz sagt aber, dass Preisänderungen, und damit auch Zinsänderungen, immer in beide Richtungen möglich sein müssen.
Es gibt bereits Banken, die die Auszahlung der Zinsen prüfen. "Ich habe bei meiner finanzierenden Bank mehrfach nachgefragt, wie es nun mit den negativen Libor aussieht, da ich noch keine Nachricht über eine Zinssenkung bekommen habe. Die Antworten waren, dass es geprüft wird, ob sie Auszahlen dürfen", schreibt ein Leser.
Fazit:
Franken-Kreditnehmern wird empfohlen ihre Bank höflich auf den Zinsanspruch anzusprechen. Gleichzeitig sollten sie darauf achten, nicht voreilig etwas zu unterschreiben, mit denen ihnen die Bank den Zinsanspruch wegnimmt.
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Häuslbauer aufgepasst: Banken diebisch wie eine Elster
05.02.15
17:50