Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat Österreichs Franken-Kreditnehmer vor einem Jahr ausgetrickst. Jetzt kommt es zu einem juristischen Nachspiel. Geschädigte der plötzlichen Aufhebung des Euro-Mindestkurses bei 1,20 Franken ziehen vor Gericht. Ziel ist es sich den entstandenen Wechselkursverlust ersetzen zu lassen. Das lehnt die SNB bisher mit dem Verweis auf ihre "Lizenz zum Lügen" ab.
Der Mindestkurs bleibe der "Eckpfeiler unserer Währungspolitik", sagte der damalige SNB-Vizepräsident Jean-Pierre Danthine am 12. Januar 2015. Drei Tage später schaffte die SNB den Mindestkurs ab. Die SNB habe Anleger bewusst falsch informiert, um ihnen dann durch die plötzliche Aufhebung des Euro-Mindestkurses bei 1,20 Franken einen finanziellen Schaden zuzufügen, lautet der Vorwurf.
"Der Vorwurf an die Schweizer Nationalbank ist nicht, dass der Mindestkurs aufgehoben worden ist, sondern dass eben bewusst Falschinformationen verbreitet wurden", sagt Rechtsanwalt Clemens Pichler im ORF. Pichler hat für einen seiner Kläger aus Wien bereits ein Versäumnisurteil erwirkt. Die Schadenssumme beträgt 13.000 Euro. Die SNB hat allerdings Berufung eingelegt.
Das Ganze geht aller Voraussicht nach nach bis zum Obersten Gerichtshof. Dort kennt man sich mit den Franken-Krediten bestens aus. Franken-Kreditnehmer haben die Richter bereits angerufen, das Zinsmonopol der Banken zu knacken. Damit wäre es möglich mit seinem Franken-Kredit etwas zu verdienen. Ein endgültiges Urteil soll bis Sommer ergehen.
Wie nicht anders zu erwarten, ist man sich bei der Schweizerischen Nationalbank keiner Schuld bewusst. Die Aufhebung des Mindestkurse sei eine klassische währungspolitische Maßnahme, erklärt SNB-Sprecher Walter Meier gegenüber Bloomberg. Allgemein gelte, dass man als unabhängige Notenbank die Währungspolitik im Gesamtinteresse der Schweiz zu führen habe. Das heißt so viel: Die SNB darf lügen, bis sich die Balken liegen, solange die Schweiz profitiert.
Dass die Schweizer Notenbank Münchhausen nacheifert, sieht man auch daran, dass Danthine den Märkten das Lügenmärchen aufband. Er sollte wenig Monate später aus der Notenbank ausscheiden und kann nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden. Es wäre durchaus denkbar gewesen, dass findige US-Juristen Danthine vor einem US-Gericht verklagt hätten, weil auch Amerikaner unter den Geschädigten sind.
Die Europäische Zentralbank (EZB) geht nicht sehr viel anders vor als die SNB. Eine Kostprobe: Mario Draghi senkte den Leitzinssatz im September 2014 von 0,15% auf 0,05%, obwohl er wenige Wochen zuvor beteuert hatte, man habe bei 0,15% die Untergrenze erreicht. Später räumte Österreichs Notenbankchef, EZB-Ratsmitglied Ewald Nowotny ein, dass man diese Täuschung ganz bewusst gemacht habe, um den Euro abzuschwächen.
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Muss die Schweizer Notenbank CHF-Kreditnehmer entschädigen?
02.03.16
17:21