Der Oberste Gerichtshof (OGH) nimmt durch ein aktuelles Urteil über Fremdwährungskredite (8Ob66/12g) die Banken stärker in die Haftung. Verbraucherschützer jubeln. Rechtsanwälte hoffen nun darauf, viele Kläger einsammeln zu können, um ein Ähnliches Urteil zu erwirken. Der OGH hat jedoch keinesfalls so verbraucherfreundlich geurteilt, wie es den Anschein hat.
So haben die Richter das gegenseitige Vertragsverhältnis zwischen Schuldner und Gläubiger in seinen Grundzügen nicht angerührt. Anstatt die bei der Klägerin durchgeführten Umschuldungen eines Abstattungskredites zuerst in ein endfälliges Franken-Darlehen und später in einen Yen-Kredit als nichtig zu erklären, gewährt man Schadenersatzansprüche.
Aus Klägersicht wäre es zweifelsfrei besser gewesen, wenn das Gericht die Umschuldung in die Fremdwährungskredite als sittenwidrig eingestuft und die Bank dazu gezwungen hätte, den ursprünglichen Abstattungskredit wieder herzustellen. An das Vertragsverhältnis trauten sich die Richter jedoch nicht heran, weil man dadurch vielleicht eine Klagelawine losgetreten hätte. Einigen Banken wäre der Eintritt in die ab 2014 arbeitende europäische Bankenunion erschwert worden.
Detailfragen
Wer klagen will, sollte prüfen, inwieweit die Gegebenheiten der erfolgreichen OGH-Klägerin auf seine persönliche Situation zutreffen. Ansonsten läuft ein Franken-Schuldner Gefahr, auf den hohen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten sitzen zu bleiben.
Da wäre zu einem der Ehemann der Klägerin, der die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschte, um die Umschuldung nachzuvollziehen. Darüber hinaus ist in dem OGH-Urteil eine ungeschickte Aussage einer Bank-Mitarbeiterin versteckt. Diese räumte ein, vor der Umschuldung erfahren zu haben, dass die Klägerin nicht genügend über das Rechtsgeschäft aufgeklärt worden sei.
Anstatt zuerst ihrer Aufklärungspflicht nachzukommen, zurrte die Bank-Mitarbeiterin jedoch die vertragliche Umschuldung fest. Genau daraus drehte der OGH der Bank den Strick. Es ist recht unwahrscheinlich, dass einer Bank bei künftigen Rechtsstreitigkeiten mit Fremdwährungsschuldnern noch einmal ein solches Malheur passieren wird. Man wird im Zweifel sagen, dass man seiner Aufklärungspflicht nachkam.
Abschließend muss erwähnt werden, dass das OGH-Urteil nur als geeignete Schablone für solche Fremdwährungskreditnehmer herhalten kann, die von einem Abstattungskredit in einen endfälligen Franken- oder Yen Kredit umschuldeten. Für Kreditnehmer, die gleich mit einem Fremdwährungskredit starteten, ergibt sich eine vollkommen andere Situation. Ihnen kann womöglich unterstellt werden, dass sie wissentlich spekulierten und damit jegliche Schadenersatzansprüche verwirkten.
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OGH Urteil zu Fremdwährungskrediten ist kein Ruhekissen
24.07.13
15:20